Überspannungsschutz
↯ Überspannungsschutz in allen neu geplanten Gebäuden Pflicht ↯
Für Neubauten gilt, auch bei Wohngebäuden ist Überspannungsschutz jetzt Pflicht! Durch die Neuregelung der DIN VDE 0100-443 und -534 muss nun in allen ab 01.10.2016 geplanten Gebäuden Überspannungsschutz installiert werden!
Der Überspannungsschutz ist Bestandteil des Blitzschutzsystems, genauer des inneren Blitzschutz. Überspannungen können durch direkte Blitzeinschläge oder auch Einschläge bis zu einer Entfernung von zwei Kilometer zum Ausfall von elektrischen Geräten und Systemen führen. Besonders dort, wo elektrotechnische Systeme für einen reibungslosen Betrieb sorgen müssen, können Überspannungsschäden schwerwiegende Folgen haben. Durch einen koordinierten und gezielten Überspannungsschutz können Sie Ihre Geräte und elektrische Anlage schützen. Die Kosten dafür sind weit geringer, als die Kosten die Überspannungen verursachen.
Überspannungsschutzsysteme können z.B. in folgenden Punkten eingesetzt werden:
-Haupt- und Niederspannungsverteilungen
-Produktionsanlagen
-Telefonanlagen
-Alarmanlagen
-Videoanlagen
-SAT-Anlagen
-EDV-Systeme